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Ein T-Shirt mit dem Schriftzug „Ich fahre schwarz“ schützt einen Fahrgast ohne Ticket nicht vor Strafe. Das Amtsgericht Hannover verurteilte jetzt einen 38-Jährigen, der dreimal ohne gültiges Ticket in der Straßenbahn erwischt worden war.
Der Mann hatte angegeben, er habe das T-Shirt deutlich sichtbar getragen und deswegen keine Leistungen erschlichen. Der Richter betonte dagegen, dies sei unerheblich, da der Mann weder den Fahrer noch die Kontrolleure vor der Abfahrt auf den Aufdruck aufmerksam gemacht hatte. Er verurteilte den Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Zudem muss er die Gerichtskosten und das erhöhte Fahrgeld zahlen.
Glaubwürdigkeitsproblem
Vor der Verhandlung hatte der 38-Jährige das dunkle T-Shirt mit dem weißen Aufdruck „Ich fahre schwarz“ noch siegessicher den zahlreichen Pressefotografen und Filmteams präsentiert. Mit Unschuldsmine beteuerte er, dass er keine Leistungen erschlichen habe. Dem hätte aus seiner Sicht etwas Heimliches oder eine bewusste Täuschung vorangehen müssen. Außerdem wolle er mit dem Prozess zivilen Ungehorsam zeigen, sagte der Mann.
Der Richter hatte für solche Erklärungen jedoch wenig übrig. Zudem glaubte er nicht, dass der mehrfach vorbestrafte Kläger das T-Shirt bei seinen Schwarzfahrten überhaupt getragen hatte. „Für mich ist das eine nachträglich ersonnene Schutzbehauptung.“ So hatten die drei Kontrolleure, die den Mann erwischt hatten, kein T-Shirt bemerkt. Zeige dagegen ein Schwarzfahrer ein solches Shirt dem Fahrer oder den Kontrolleuren und erhalte von diesen die Erlaubnis einzusteigen, könne der Fall juristisch anders bewertet werden. Die Sprecherin der Hannoverschen Verkehrsbetriebe nahm potentiellen Nacheiferern jedoch die Hoffnung: Von den Fahrern werde es keine Erlaubnis zum Schwarzfahren geben.
(Quelle: n-tv.de, via BloggingTom)